Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufungsausschluß. kassenärztliches Honorar. sofortige Vollziehung. Entzug der Zulassung. Aussetzung
Leitsatz (amtlich)
1. Für den Berufungsausschluß bei kassenärztlichem Honorar für ein Quartal ist auf das Quartalshonorar, nicht auf Behandlungszeiträume im Quartal abzustellen (vgl BSG vom 27.11.1959 - 6 RKa 4/58 = BSGE 11, 102).
2. Die spätere Aussetzung durch das Sozialgericht der vom Berufungsausschuß angeordneten sofortigen Vollziehung des Entzuges der Zulassung als Kassenarzt wirkt auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsausschusses zurück, wenn das Sozialgericht in seinem Beschluß keine ausdrückliche oder anderweitige Regelung getroffen hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666267 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen