Entscheidungsstichwort (Thema)

Geringfügiges Entgelt für Gesellschafter-Geschäftsführer bei Familien-GmbH. abhängiges Beschäftigungsverhältnis

 

Leitsatz (amtlich)

Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer lediglich durch den Rahmen grundsätzlicher Zielvorgaben beschränkt, ohne einen für die persönliche Abhängigkeit ausschlaggebendes Direktionsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die Ausführung seiner Tätigkeit unterworfen zu sein, so liegt eine abhängige Beschäftigung nicht vor.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.08.1996; Aktenzeichen 8 BKn 4/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668116

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