Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit einer gesamtvertraglichen Regelung über die Annahme von Skonti auf zahntechnische Leistungen durch Kassenzahnärzte und deren Nichtweitergabe an die Krankenkassen

 

Leitsatz (amtlich)

Eine gesamtvertragliche Regelung zwischen Kassenzahnärztlicher Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen, nach der Kassenzahnärzte Skonti (bis zu 3 vH) von Zahntechnikern (zahntechnischen Fremdlabors) annehmen dürfen und nicht an die Krankenkassen weitergeben müssen, ist zulässig und berührt nicht die Vertragskompetenz der Innungsverbände nach § 88 Abs 2 SGB 5.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.07.1992; Aktenzeichen 14a/6 RKa 22/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665409

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