Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenversicherung. keine Beitragsnachentrichtung für Zeiten der Nichtbeschäftigung während Strafvollzug. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Für Zeiten der Nichtbeschäftigung während des Strafvollzugs besteht kein Anspruch auf nachträgliche Entrichtung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

2. § 45 StVollzG, wonach für Zeiten der mangelnden Beschäftigungsmöglichkeit bzw der Arbeitsunfähigkeit von länger als einer Woche die Zahlung einer Ausfallentschädigung vorgesehen ist - mit der Folge der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung -, ist noch nicht in Kraft gesetzt worden. Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.09.1995; Aktenzeichen 12 RK 9/95)

BSG (Urteil vom 12.04.1995; Aktenzeichen 5 RJ 48/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667268

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