Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Beitragspflicht. Krankengeld. Entrichtung zu Unrecht. Berücksichtigung einer Zurechnungszeit. Erstattungsanspruch

 

Orientierungssatz

Die gemäß § 112b Abs 1 S 1 AVG bestehende Beitragspflicht des Krankengeldes entfällt nicht deshalb, weil für denselben Zeitraum die für den Versicherten günstigere Zurechnungszeit der Berechnung der Rente gemäß § 30 Abs 2 S 4 AVG zugrunde zu legen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.01.1998; Aktenzeichen B 12 KR 6/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667904

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