Leitsatz (amtlich)
Ein Todesurteil, das in der am 1.10.1944 zur Festung erklärten Stadt Breslau in der Zeit der faktischen Wirksamkeit des vom Festungskommandanten von Breslau am 8.2.1945 erlassenen Tagesbefehls Nr 2 von einem Standgericht gegen einen Soldaten wegen Feigheit verhängt worden ist, erfüllt den Begriff des "offensichtlichen Unrechts" (im Sinne von BVG § 1 Abs 2 Buchst d), weil dem Schuldprinzip für die Verhängung der Todesstrafe keine Bedeutung mehr zukam.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655492 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen