Leitsatz (amtlich)

Ein Todesurteil, das in der am 1.10.1944 zur Festung erklärten Stadt Breslau in der Zeit der faktischen Wirksamkeit des vom Festungskommandanten von Breslau am 8.2.1945 erlassenen Tagesbefehls Nr 2 von einem Standgericht gegen einen Soldaten wegen Feigheit verhängt worden ist, erfüllt den Begriff des "offensichtlichen Unrechts" (im Sinne von BVG § 1 Abs 2 Buchst d), weil dem Schuldprinzip für die Verhängung der Todesstrafe keine Bedeutung mehr zukam.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.12.1984; Aktenzeichen 9a RV 14/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655492

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