Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des Krankengeldes bei Änderungen des Arbeitsentgelts nach Eintritt der AU

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Höhe des Krankengeldes bei Änderungen des Arbeitsentgelts nach Eintritt der AU:

Bei der Berechnung des Krankengeldes nach RVO § 182 Abs 4 iVm Abs 5 und 9 ist die Leistungsbemessungsgrenze zugrunde zu legen, die bei Eintritt der AU in Kraft war.

Da RVO § 182 Abs 4 S 2 sowohl auf den Abs 5 als auch auf den Abs 9 dieser Vorschrift verweist, werden die Bestimmungen über den Bemessungszeitraum mit denen über die Leistungsbemessungsgrenze verknüpft. Es ist daher angezeigt, bei ihrer Anwendung von einem einheitlichen Bezugszeitpunkt auszugehen, der nur im Leistungsfall der AU erblickt werden kann. Das gilt um so mehr, als nunmehr durch RVO § 182 Abs 8 sichergestellt wird, daß bei länger währenden Leistungsfällen eine Anpassung des Krankengeldes erfolgt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.06.1979; Aktenzeichen 3 RK 22/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652935

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