Entscheidungsstichwort (Thema)
Honorarverteilungsmaßstab. Budgetierung. Festlegung. individuelle Kontingentgrenze. Verfassungsmäßigkeit. Begründung. Honorarkürzungsbescheid
Orientierungssatz
1. Zur Verfassungsmäßigkeit einer Regelung im Honorarverteilungsmaßstab, die infolge der Budgetierung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung, eine individuelle Kontingentgrenze festlegt.
2. Bei der Begründung eines Honorarkürzungsbescheides bedarf es nicht der Mitteilung aller Berechnungsgrundlagen; es sind lediglich die wesentlichen Gründe mitzuteilen, um dem Bescheidempfänger eine Beurteilungsgrundlage zu bieten (vgl LSG Essen vom 10.1.1996 - L 11 Ka 112/95).
3. Der Einwand eines Vertragszahnarztes, durch die Festlegung einer individuellen Kontingentgrenze im Honorarverteilungsmaßstab werde ihm zugemutet, gegen die Verpflichtung zu verstoßen, den Anspruchsberechtigten der Krankenkassen die notwendige ärztliche Versorgung zuteil werden zu lassen, geht fehl.
Fundstellen
Dokument-Index HI1671024 |
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