Entscheidungsstichwort (Thema)

Beratung durch Rentenversicherungsträger in geeigneten Fällen

 

Orientierungssatz

Geeignete Fälle, in denen gemäß § 115 Abs 6 S 1 SGB 6 auf die Erforderlichkeit einer Antragstellung hinzuweisen ist, können nur die sein, in denen der Träger der Rentenversicherung von der Berechtigung des Versicherten auf gerade die fragliche Leistung Kenntnis hat oder zumindest eine entsprechende Annahme nahe liegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.07.1998; Aktenzeichen B 5 RJ 18/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671367

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