Entscheidungsstichwort (Thema)
Beratung durch Rentenversicherungsträger in geeigneten Fällen
Orientierungssatz
Geeignete Fälle, in denen gemäß § 115 Abs 6 S 1 SGB 6 auf die Erforderlichkeit einer Antragstellung hinzuweisen ist, können nur die sein, in denen der Träger der Rentenversicherung von der Berechtigung des Versicherten auf gerade die fragliche Leistung Kenntnis hat oder zumindest eine entsprechende Annahme nahe liegt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1671367 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen