Entscheidungsstichwort (Thema)
Zugehörigkeit zu deutschen Sprach- und Kulturkreis. Beherrschen der deutschen Sprache in Schriftform
Orientierungssatz
Die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis (dSK) kann bei Personen, die im Zeitpunkt des Verfolgungsbeginns eine abgeschlossene Schulausbildung hatten, nur dann bejaht werden, wenn sie im entscheidungsrelevanten Zeitpunkt in der Lage waren, in deutscher Sprache zu sprechen, zu lesen und zu schreiben.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1662204 |
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