Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Beitragserstattung. Differenz. zu Unrecht entrichteter Beitrag. Mindestbeitrag. Leistungsgewährung

 

Orientierungssatz

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Differenzbeträge zwischen den zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen und den jeweiligen Mindestbeiträgen, wenn Sach- und Geldleistungen gewährt wurden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.01.1998; Aktenzeichen B 12 KR 11/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667927

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