Entscheidungsstichwort (Thema)
Rentenversicherung. Beitragserstattung. Differenz. zu Unrecht entrichteter Beitrag. Mindestbeitrag. Leistungsgewährung
Orientierungssatz
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Differenzbeträge zwischen den zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen und den jeweiligen Mindestbeiträgen, wenn Sach- und Geldleistungen gewährt wurden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667927 |
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