Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen Versorgungsträger bei Anschlußheilbehandlung. Subsidiarität des § 184a RVO
Leitsatz (amtlich)
Der Anspruch des bei einer Krankenkasse versicherten Schwerbeschädigten auf stationäre Anschlußheilbehandlung nach §§ 10 Abs 2, 11 BVG gegen den Versorgungsträger ist nicht gemäß § 10 Abs 7 Buchst a Alternative 1 BVG in der vor dem 1983-07-01 geltenden Fassung im Hinblick auf den - damaligen - § 184a RVO ausgeschlossen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658775 |
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