Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen Versorgungsträger bei Anschlußheilbehandlung. Subsidiarität des § 184a RVO

 

Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch des bei einer Krankenkasse versicherten Schwerbeschädigten auf stationäre Anschlußheilbehandlung nach §§ 10 Abs 2, 11 BVG gegen den Versorgungsträger ist nicht gemäß § 10 Abs 7 Buchst a Alternative 1 BVG in der vor dem 1983-07-01 geltenden Fassung im Hinblick auf den - damaligen - § 184a RVO ausgeschlossen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.05.1992; Aktenzeichen 9a RV 18/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658775

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