Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenübernahme eines Krafttrainings durch die Krankenkasse

 

Orientierungssatz

Zur Kostenübernahme eines Krafttrainings durch die Krankenkasse:

Es besteht kein Anspruch auf (anteilige oder völlige) Übernahme der Kosten, die einem Versicherten durch das in einem Sportcenter absolvierte Krafttraining entstanden sind oder noch entstehen werden. Dieses Training ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar weder als ärztliche Behandlung noch als Heilmittel oder im Rahmen der Belastungserprobung und Arbeitstherapie.

Schließlich stellt das Krafttraining auch keine medizinische Rehabilitationsmaßnahme dar noch sind allein schon mangels ärztlicher Betreuung bzw ärztlicher Leistung des Trainings die besonderen Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Krankenkasse ergänzende Leistungen zur Rehabilitation gewähren oder Maßnahmen der Krankheitsverhütung und Genesendenfürsorge bezuschussen kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.04.1991; Aktenzeichen 7 RAr 32/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665453

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