Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachentrichtung. Ausschlußfrist. Konkretisierung

 

Orientierungssatz

1. Im Verfahren zur außerordentlichen Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach Art 12 SozSichAbkDVbg ISR iVm Art 2 § 51a Abs 2 ArVNG genügt es, daß der Antrag innerhalb der Antragsfrist dem Grunde nach gestellt wird. Die Konkretisierung des Nachentrichtungsbegehrens kann im anschließenden, durch den Antrag eingeleiteten Verwaltungsverfahren vorgenommen werden.

2. Die Überschreitung einer im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen gesetzten schlichten Verwaltungsfrist für die Rücksendung des Antragsvordrucks und der israelischen Staatsbürgerschaftsbescheinigung schließt das Nachentrichtungsrecht nicht aus, weil sie wirksam nachgeholt werden kann. Demgegenüber darf der Versicherungsträger dem Antragsteller für die nachträgliche Konkretisierung, also zur Benennung der Anzahl, der Höhe der nachzuentrichtenden Beiträge sowie des Belegungszeitraumes, des zunächst nur dem Grunde gestellten Nachentrichtungsantrages eine Ausschlußfrist setzen.

3. Die schwerwiegenden Rechtsfolgen einer versäumten Ausschlußfrist erfordern schon aufgrund der aus dem rechtzeitig gestellten Nachentrichtungsantrag folgenden allgemeinen Beratungs- und Fürsorgepflicht (§ 14 Abs 1 SGB 1) eine eindeutige und unmißverständliche Belehrung des Antragstellers. Auf den drohenden Rechtsverlust bei Nichteinhalten der Frist muß ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Für den Antragsteller muß also ohne weiteres unmißverständlich erkennbar sein, daß das Nachentrichtungsrecht bei Versäumung der gesetzlichen Frist endgültig verloren geht.

4. Es handelt sich bei einer Ausschlußfrist zur Konkretisierung der Beiträge nicht um eine gesetzliche, sondern vielmehr um eine behördliche Frist. Als behördliche Frist kann sie unter Anwendung des § 26 Abs 7 S 2 SGB 10 nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Versicherungsträgers rückwirkend verlängert werden, auch wenn sie bereits abgelaufen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.05.1992; Aktenzeichen 12 RK 53/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667303

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