Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufskrankheit. Stichtagsregelung. Verfassungsmäßigkeit. bandscheibenbedingte Erkrankung der Wirbelsäule

 

Orientierungssatz

Die Rückwirkungsklausel in Art 2 Abs 2 S 1 BKVO7ÄndV 2 enthält gegenüber dem Recht der ehemaligen DDR keine ungleiche Behandlung gleichgelagerter Fälle. Da den Versicherten der neuen Bundesländer durch die BKVO7ÄndV 2 keine weitergehenden Rechte oder Entschädigungsleistungen eingeräumt werden als sie auch den Versicherten in den alten Bundesländern zustehen, bewirkt die Stichtagsregelung für neue Entschädigungsfälle keine Ungleichbehandlung gegenüber den Versicherten in den neuen Bundesländern (vgl BSG vom 19.01.1995 2 RU 14/94 = HVBG-INFO 1995, 1616).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 19.06.1996; Aktenzeichen 6 BKa 52/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658242

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