Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenarzt. Gynäkologe. Schilddrüsenhormonbestimmung. fachfremde Leistung. Fachgebietsbeschränkung. Berufsfreiheit. Gleichheitsgebot

 

Leitsatz (amtlich)

Die Durchführung nuklearmedizinischer Schilddrüsenhormonbestimmungen als reine Auftragsleistungen zu Laboruntersuchungen ist für einen Arzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe fachfremd. In eigenen Behandlungsfällen kann der Arzt diese Laboruntersuchungen im Rahmen gynäkologischer Fragestellungen erbringen und abrechnen.

 

Orientierungssatz

1. Eine Einschränkung der freien Berufsausübung iS des Art 12 Abs 1 S 2 GG durch Fachgebietsbegrenzungen ist nur unter der jeweiligen Abwägung zwischen dem Gesichtspunkt der Einheit des Arztberufes und dem der Spezialisierung möglich.

2. Der Grundsatz der Einheit des Arztberufes zwingt dazu, jede Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit - auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebots nach Art 3 GG - besonders zu legitimieren.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.09.1992; Aktenzeichen 9a RV 44/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666119

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