Entscheidungsstichwort (Thema)
vertragsärztliche Versorgung. Status. Zulassung oder Ermächtigung. rückwirkende Verleihung oder rückwirkender Wegfall
Orientierungssatz
Der Status eines zugelassenen oder ermächtigten Arztes kann weder rückwirkend verliehen werden, noch kann er rückwirkend entfallen (vgl BSG vom 30.10.63 - 6 RKa 18/62 = BSGE 20, 86).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1671501 |
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