Entscheidungsstichwort (Thema)

Behandlung einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) in einem pädagogisch-psychologischen Institut durch einen Diplom-Psychologen (RVO §§ 122, 182)

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Behandlung einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) in einem pädagogisch-psychologischen Institut durch einen Diplom-Psychologen (RVO §§ 122, 182):

Auch wenn eine Legasthenie als Krankheit iS der KV anerkannt werden könnte, handelt es sich bei der Behandlung in einem Institut durch einen Diplom-Psychologen nur dann um eine ärztliche Behandlung als Leistung der gesetzlichen KV, wenn sie unter Anleitung und Überwachung eines entsprechenden Facharztes durch eine nichtärztliche Hilfsperson durchgeführt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.07.1979; Aktenzeichen 3 RK 45/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652927

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