Entscheidungsstichwort (Thema)

Opferentschädigung. Waisenrente. nichteheliche Lebensgemeinschaft. Pflegekindschaftsverhältnis

 

Orientierungssatz

Die in § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BKGG idF vom 30.6.1989 (BGBl I, 1294) getroffene Regelung, daß ein Pflegekindschaftsverhältnis nur angenommen werden kann, wenn ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen Eltern nicht mehr besteht, gilt auch für den Bereich des sozialen Entschädigungsrechts.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen B 9 VG 1/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660534

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