Leitsatz (amtlich)

Die Mindestbeiträge gemäß SVBehindertenG §§ 4 und 8 sind im allgemeinen auch dann zu zahlen, wenn in dem Beitragszeitraum sogenannte "Bummeltage" liegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.02.1982; Aktenzeichen 12 RK 62/80)

 

Fundstellen

Breith. 1981, 106

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