Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für Rehabilitanden

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Rehabilitationsträger hat Anspruch auf Rückerstattung der für den Rehabilitanden geleisteten Rentenversicherungsbeiträge, wenn der Rechtsgrund für die Übergangsgeldzahlung, eine gesetzliche Voraussetzung für den Beitragsanspruch, durch die spätere Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, die dieser zunächst verweigert hatte, nachträglich entfallen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.10.1978; Aktenzeichen 1 RJ 12/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651218

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