Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungsschutz. Tagesmutter. zuständiger Unfallversicherungsträger
Orientierungssatz
Eine Tagesmutter, die im Rahmen der Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt in ihrem Haushalt ganztägig (Tagespflege) Kinder betreut, steht unter Unfallversicherungsschutz. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist der Gemeindeunfallversicherungsverband.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655903 |
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