Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. Tagesmutter. zuständiger Unfallversicherungsträger

 

Orientierungssatz

Eine Tagesmutter, die im Rahmen der Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt in ihrem Haushalt ganztägig (Tagespflege) Kinder betreut, steht unter Unfallversicherungsschutz. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist der Gemeindeunfallversicherungsverband.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.02.1998; Aktenzeichen B 2 U 3/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655903

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