Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenübernahme für Krankenunterlagen

 

Orientierungssatz

Die Krankenhilfe (hier Einmalwindeln, Bettunterlagen) für die in § 216 Abs 1 Nr 4 RVO bezeichneten Versicherten ruht nur insoweit, als die Anstalt aufgrund der mit ihr getroffenen Regelung im Rahmen des Pflegesatzes leistungspflichtig ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663466

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