Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Konkursausfallszeitraumes

 

Leitsatz (amtlich)

Ist das nach § 141b Abs 1 oder Abs 3 AFG maßgebliche Insolvenzereignis am 31.12. eingetreten, so beginnt der Zeitraum von drei Monaten nach § 141b Abs 1 AFG (Kaug-Zeitraum) in entsprechender Anwendung der §§ 187 Abs 1, 188 Abs 2 und 3 BGB am 1.10..

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 14.07.1992; Aktenzeichen 11 BAr 43/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651959

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