Entscheidungsstichwort (Thema)
Besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter. Beamter auf Widerruf
Leitsatz (amtlich)
Ein Anspruch auf besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 33 Abs 1 Nr 3, Abs 2 Satz 1 Nr 5 SchwbG sowie §§ 2 Abs 1, 3 Abs 3 Nr 2 SchwbAV besteht auch für eine Beschäftigung als Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern auf die Einstellung in diese Beschäftigung kein Rechtsanspruch besteht. Beschäftigungen dieser Art dienen der beruflichen Ausbildung des Beschäftigten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651671 |
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