Entscheidungsstichwort (Thema)

Quasiberufskrankheit. haftungsbegründende Kausalität. Tischler. Geruchsausfall

 

Orientierungssatz

Nichtanerkennung eines Geruchsausfalls bei einem Tischler infolge Exposition gegenüber Holzstäuben bzw Lack- und Lösemitteldämpfen als Quasiberufskrankheit gemäß § 551 Abs 2 RVO mangels neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bzgl. vergleichbarer Erkrankungen in dieser Berufsgruppe.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656741

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge