Orientierungssatz

Lebt der Antragsteller in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Mutter der Kinder, steht dies der Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses iS von § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BKGG nicht entgegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.01.1990; Aktenzeichen 10 RKg 24/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665329

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