Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufliche Rehabilitation. Prävention. Gefahrenbeseitigung. Latexallergie

 

Leitsatz (amtlich)

Ist die Gefahr der Entstehung, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit durch die Beseitigung der schädigenden Noxe zu beheben, sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen wie solche der beruflichen Bildung zu prüfen. Denn diese kommen erst dann in Betracht, wenn die Gefahr nicht zu beseitigen ist.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 24.03.1998; Aktenzeichen B 2 U 7/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655979

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