Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsstreit zwischen Einzugsstelle und Arbeitgeber wegen Beitragsnachforderung. keine notwendige Beiladung der betroffenen Arbeitnehmer bei Undurchführbarkeit. versicherungsrechtliche Beurteilung von Ausbeinern, die im Gruppeneinsatz tätig sind

 

Orientierungssatz

1. Bei einem Rechtsstreit des Arbeitgebers gegen die Einzugsstelle kann von der Beiladung der von der Beitragsnachforderung betroffenen Arbeitnehmer abgesehen werden, wenn die Beiladung nicht durchführbar ist.

2. Ausbeiner, die im Gruppeneinsatz tätig sind, nach der von der Gruppe bewältigten Fleischmenge bezahlt werden, keine Gewährleistungspflicht und kein Unternehmerrisiko haben, sind abhängig Beschäftigte. Die Benutzung des eigenen Werkzeugs reicht für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit ebensowenig aus wie gewerberechtliche und umsatzsteuerrechtliche Handhabung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666901

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