Leitsatz (amtlich)
1. Die Nichtannahme einer Änderungskündigung, die den Verlust von 25 vom Hundert des früheren Lohns und von Sonderleistungen zur Folge gehabt hätte, stellt keine Aufgabe einer Arbeitsstelle iS des AVAVG § 80 dar.
2. Zum Begriff "Arbeitsstelle" in AVAVG § 80.
Fundstellen
Dokument-Index HI1652858 |
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