Orientierungssatz

Ein vertraglicher Abschluß der Anwendung deutschen Tarifrechts für eine Auslandsbeschäftigung schließt nicht aus, daß bei der Ermittlung das für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgebenden Arbeitsentgelts gemäß § 112 Abs 4 Nr 2 AFG von der für gleiche und ähnliche Beschäftigungen im Inland geltenden tariflichen Arbeitszeit auszugehen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657822

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