Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung
Orientierungssatz
Bei dem Begriff "Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung" handelt es sich um einen vom AAÜG geschaffenen fiktiven Begriff, den das DDR-Recht nicht kannte und auch nicht benötigte. Dieser Begriff ist folglich ausschließlich anhand von Sinn und Zweck des AAÜG auszulegen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1671115 |
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