Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschädigtenrente. MdE unter 25 vH. berufliches Betroffensein. Kriegsbeschädigtenrente nach dem Recht der ehemaligen DDR

 

Orientierungssatz

1. Es besteht kein Anspruch auf Rente nach dem BVG, weil die festgestellten Schädigungsfolgen eine MdE unter 25 vH bedingen und ein besonderes berufliches Betroffensein nicht vorliegt.

2. Aus dem Umstand, daß vom 1.7.1990 - 31.12.1990 im Beitrittsgebiet eine Kriegsbeschädigtenrente nach dem Recht der ehemaligen DDR gezahlt worden ist, kann ein Anspruch auf Gewährung einer Rente nach dem BVG nicht hergeleitet werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.04.1998; Aktenzeichen B 9 V 23/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660899

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