Entscheidungsstichwort (Thema)

Entziehung von Übergangsrente wegen verdeckter Tätigkeit für das MfS

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob es für die Anwendung von § 13 Abs 1 Nr 4 AAÜG im Rahmen des rechtstaatlichen Übermaßverbotes irrelevant ist, wann und wie lange der Betroffene als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) tätig war, insbesondere wenn er bereits eine langjährige Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungssystem unabhängig von dieser Tätigkeit vorweisen kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 4 RA 53/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670953

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