Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Empfehlung einer KZÄV über die Gewährung eines Barzahlungsnachlasses (Skonto) zwischen gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und Kassen-/Vertragsärzten

 

Orientierungssatz

Zur Zulässigkeit der Empfehlung einer KZÄV über die Gewährung eines Barzahlungsnachlasses (Skonto) zwischen gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und Kassen-/Vertragsärzten:

Die Auslegung des § 368 Abs 6 S 3 iVm § 368g Abs 5a S 4 RVO läßt den Schluß zu, daß eine Skontogewährung nicht möglich ist. Nach diesen Vorschriften unterliegt die Vergütungsregelung nicht dem bürgerlichen Recht. Für sie ist daher allein maßgeblich, was in den öffentlich-rechtlichen Verträgen geregelt ist. Wird jedoch eine Skontogewährung von den öffentlich-rechtlichen Verträgen nicht erfaßt, ist eine gleichwohl getroffene Vereinbarung wegen Formmangels gem § 61 SGB 10 iVm § 125 BGB nichtig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665460

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