Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Rentenversicherung. Beginn. Antragsfrist. Antragspflichtversicherung. Rechtsanwalt. Arbeitslosenhilfeempfänger. kurzzeitige selbständige Tätigkeit
Orientierungssatz
Eine bestehende Arbeitslosigkeit und der Bezug von Arbeitslosenhilfe hindert nicht den Beginn der Antragsfrist für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn richtet sich nach dem Beginn der selbständigen Tätigkeit (hier Rechtsanwalt); deren Umfang ist unerheblich.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667673 |
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