Leitsatz (amtlich)

Die von einem Institut für industrielle Markt- und Werbeforschung mit Einzelaufträgen betrauten Ermittler (Interviewer) werden aufgrund eines Werkvertrages tätig, die - ohne Rücksicht auf ihren Zeitaufwand und ihre Nebenkosten - nur für vollständig zustandegekommene Gespräche und Berichte (Interviews) Honorar erhalten und Nebenkosten erstattet bekommen. Derartige Ermittler sind nicht versicherte Beschäftigte iS von RVO §§ 723, 539 Abs 1 Nr 1. Für sie brauchen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung von den Unternehmern entrichtet zu werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.11.1974; Aktenzeichen 8 RU 266/73)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1646964

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