Leitsatz (amtlich)
Auch ein formell als Angestellter einer GmbH Bezeichneter kann nach § 165 Abs 1 Nr 2 RVO, § 2 Abs 1 AVG iVm § 7 SGB 4 und nach § 168 AFG versicherungsfrei sein, wenn er in Wirklichkeit die Geschicke der Gesellschaft bestimmt, wenn er keine Gesellschaftsanteile innehat ("Strohmann-Gesellschaft").
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1657303 |
Breith. 1982, 549 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen