Leitsatz (amtlich)

Auch ein formell als Angestellter einer GmbH Bezeichneter kann nach § 165 Abs 1 Nr 2 RVO, § 2 Abs 1 AVG iVm § 7 SGB 4 und nach § 168 AFG versicherungsfrei sein, wenn er in Wirklichkeit die Geschicke der Gesellschaft bestimmt, wenn er keine Gesellschaftsanteile innehat ("Strohmann-Gesellschaft").

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.04.1983; Aktenzeichen 12 RK 12/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1657303

Breith. 1982, 549

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