Entscheidungsstichwort (Thema)
KVdR. Versicherungspflicht. Verfolgter. Wohnsitzverlegung. Inland. nach Rentenantragstellung
Leitsatz (amtlich)
Gemäß SGB 5 Abs 1 Nr 12 idF des Rentenüberleitungsgesetzes versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner sind auch diejenigen Verfolgten, die erst nach der Rentenantragstellung ihren Wohnsitz in das Inland verlegt haben.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666131 |
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