Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR. Versicherungspflicht. Verfolgter. Wohnsitzverlegung. Inland. nach Rentenantragstellung

 

Leitsatz (amtlich)

Gemäß SGB 5 Abs 1 Nr 12 idF des Rentenüberleitungsgesetzes versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner sind auch diejenigen Verfolgten, die erst nach der Rentenantragstellung ihren Wohnsitz in das Inland verlegt haben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.09.1994; Aktenzeichen 12 RK 86/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666131

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