Leitsatz (amtlich)

Auf das Tatbestandsmerkmal der Meldung als Arbeitsuchender bei einem deutschen Arbeitsamt kann auch in den Fällen nicht verzichtet werden, in denen die Arbeitsämter in Berlin (West) und Westdeutschland nach 1945 die Registrierung und Vermittlung von Zuwanderern aus der DDR als Arbeitsuchende aufgrund der fehlenden Zuzugsgenehmigung verweigern.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.09.1981; Aktenzeichen 1 RA 31/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657332

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