Entscheidungsstichwort (Thema)

Härte iS von § 2 Abs 6 ArbErlaubV. Berliner "Altfallregelung"

 

Orientierungssatz

1. Zur besonderen Härte iS von § 2 Abs 6 ArbErlaubV.

2. Die Gründe, die zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der sogenannten "Altfallregelung" des Landes Berlin führen, reichen allein für die Annahme eines Härtefalles iS des § 2 Abs 6 ArbErlaubV nicht aus (vgl LSG Berlin vom 15.7.1988 - L 4 Ar 33/87).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665419

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