Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente
Orientierungssatz
Die Nichtberücksichtigung des Bezuges von Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit als anwartschaftsbegründende Zeit für Arbeitslosengeld stellt keinen Verfassungsverstoß dar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655246 |
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