Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Berufung bei Klagerücknahme. Ersatzzeiten trotz versicherungspflichtiger Beschäftigung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine nach der Urteilsverkündigung vor dem SG erklärte Klagerücknahme verschließt dem Kläger nicht die Berufung.

2. Ersatzzeiten sind in der Angestelltenversicherung auch dann für die Erfüllung der Wartezeit und damit rentensteigernd anzurechnen, wenn sie während des Bestehens eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wurden, die nach dem Markenverfahren vorzunehmende Beitragsentrichtung unterblieb, obwohl der den Versicherten treffende Beitragsteil vom Gehalt abgezogen worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.08.1977; Aktenzeichen 1 RA 145/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1646529

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