Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Kostenerstattungsanspruch. selbst beschafftes Arzneimittel. Nichtzulassung. Außenseitermethode

 

Orientierungssatz

1. Der gesetzliche Anspruch auf Dienst- oder Sachleistungen zur Krankenbehandlung nach § 27 Abs 1 SGB 5 setzt regelmäßig voraus, daß ein zur kassen-vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72 ff SGB 5 zugelassener Arzt bzw Leistungserbringer pflichtgemäß den Eintritt des Versicherungsfalls durch Diagnose einer Krankheit feststellt und eine nach Zweck oder Art bestimmte Leistung verordnet.

2. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung nach den Grundsätzen über die Außenseitermethoden, wenn das selbst beschaffte Arzneimittel (hier Goldnerz-Pflegecremes) nicht nach dem AMG 1976 zugelassen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1996; Aktenzeichen 1 RK 15/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668632

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