Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattungsanspruch. Versorgungsverwaltung. Krankenkasse. Nichterbringung von Sachleistung. gleichrangige Verpflichtung zur Leistungserbringung

 

Leitsatz (amtlich)

§ 18c Abs 6 S 2 BVG in der vor dem 1.1.89 geltenden Fassung sah keinen Erstattungsanspruch gegen eine Krankenkasse des Versicherten vor, soweit diese eine Sachleistung nicht erbracht hatte. Soweit die Versorgungsbehörde und die Krankenkasse gleichrangig zur Erbringung einer Sachleistung verpflichtet waren, sehen auch §§ 102ff SGB 10 keine Erstattung vor.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666969

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