Leitsatz (amtlich)

Ein israelischer Diplomat, der sein Land ständig in einem anderen Staat vertritt und regelmäßig seinen Urlaub in der - beibehaltenen - heimatlichen Wohnung verbringt, hat in Israel nicht seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" iS des Art 3 Abs 1 des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660331

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