Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungspflicht. Besuch der Krankenpflegeschule. betriebliche Berufsausbildung. Krankenpflegehelferin

 

Leitsatz (amtlich)

Der Besuch einer Krankenpflegeschule mit dem Ausbildungsziel Krankenpflegehelferin unterliegt als betriebliche/Überbetriebliche Berufsausbildung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667680

Breith. 1997, 855

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