Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenangleichung. Beitrittsgebiet. Berechnung von Entgeltpunkten bei Bestands- und Zugangsrenten. Abschmelzung des Auffüllbetrages. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. § 2 Abs 1 RAnglG iVm der Anlage zu den §§ 2 und 10 RAnglG (Tabelle zur Erhöhung der Renten) verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.

2. Etwaige Ungleichbehandlungen zwischen Bestandsrentner und Zugangsrentner aufgrund des in § 307a SGB 6 vorgesehenen maschinellen Verfahren, das auf der Grundlage der vorhandenen Datensätze vorgenommen wird, sind nicht willkürlich; sie stellen keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG dar (Anschluß an BSG vom 6.11.1996 - 5 RJ 2/95 = BSGE 79, 204 = SozR 3-2600 § 307a Nr 4).

3. Die Abschmelzung des Auffüllbetrages nach § 315a SGB 6 ab dem 1.1.1996 verstößt nicht gegen das GG.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 11.05.2005; Aktenzeichen 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00)

BSG (Urteil vom 29.06.2000; Aktenzeichen B 13 RJ 29/98 R)

BSG (Beschluss vom 06.05.1998; Aktenzeichen B 13 RJ 147/97 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661882

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