Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschlußfrist bei Verletzung der Mitwirkungspflicht im Verfahren zur Beitragsnachentrichtung

 

Orientierungssatz

In Verfahren außerhalb des Leistungsrechts, in denen gesetzlich keine Sanktionen vorgesehen sind, kann bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten (hier: verspäteter Nachweis der Staatsangehörigkeit in Beitragsnachentrichtungsverfahren gemäß SozSichAbkDVbg ISR Art 12 iVm AnVNG Art 2 § 49a) keine Ausschlußfrist mit der Folge des vollständigen Verlustes des Nachentrichtungsrechtes bereits bei verzögerter Mitwirkung im Wege der Lückenfüllung eingeführt werden. Für eine derart weitreichende Maßnahme bedarf es der Entscheidung des Gesetzgebers.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664869

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