Leitsatz (redaktionell)

1. Beim Vorhandensein mehrerer Behinderungen darf nur von einer MdE ausgegangen werden, die auf einer Gesamtwürdigung des Leidenszustandes des Behinderten beruht. Die Mathematik ist nicht geeignet, diese Forderungen bei der Bemessung der MdE zu erfüllen. Die Gutachter haben zu werten und nicht zu rechnen.

2. Die Gesamt-MdE ist nach Zehnergraden abzustufen. Eine Festsetzung von Zwischenwerten kommt, ebenso wie eine Aufrundung, nicht in Betracht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.03.1979; Aktenzeichen 9 RVs 6/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651033

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge